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Datenschutz

1. GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Reservationen im Restaurant «Enzian» sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen. Allfällige Geschäftsbedingungen des Bestellers/Kunden (nachfolgend «Gast») finden keine Anwendung.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Vertragspartner sind Ph. Oswald Gastro GmbH (nachfolgend Restaurant Enzian) und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast gehandelt, haftet der Gast zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit der Reservation oder dem Aufenthalt des Gastes im Restaurant Enzian entstehen.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reservierungsantrags im Restaurant Enzian zustande. Macht das Restaurant Enzian dem Gast ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Tischangebots durch den Gast zustande. In beiden Fällen steht es dem Restaurant Enzian frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen, ohne dass dies ein vertragskonstitutives Erfordernis darstellt. Änderungen des Vertragsinhalts sind erst verbindlich, wenn sie durch das Restaurant Enzian schriftlich bestätigt worden sind. 

 

3. LEISTUNGEN

Das Restaurant Enzian verpflichtet sich, den vom Gast gebuchten Tisch bereitzuhalten, sowie die mit dem Gast vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der reservierte Tisch steht dem Gast nur im jeweils vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Das Restaurant Enzian ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen die maximale Personenzahl festzulegen. Die von der Feuerpolizei festgelegte maximale Raumkapazität darf nicht überschritten werden.

Die Überlassung des reservierten Tisches an andere als in der Reservierung angegebene Gäste bedarf der vorherigen Zustimmung des Restaurants Enzian. Die Zustimmung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden, ohne dass hierdurch der Gast von seinen Zahlungspflichten entbunden wird.

Der Gast verpflichtet sich, das geltende oder vereinbarte Entgelt für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen an das Restaurant Enzian zu bezahlen. Das gilt auch für die vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen des Restaurants Enzian an Dritte. Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Das Restaurant Enzian akzeptiert Bargeld, Maestro und Postcard sowie Kreditkarten von VISA, Master Card und American Express. Das Restaurant Enzian hat das Recht, die Menu- und Getränkepreise ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern.

 

4. STORNIERUNG DER TISCHRESERVATION UND TEILNEHMERZAHL

Eine Tischreservation im Restaurant Enzian kann bis 09:00 Uhr des Besuchstages per Email an restaurant@enzian-zermatt.ch kostenfrei storniert werden. Danach wird pro Gast eine Stornierungsgebühr von CHF 50.– (inkl. Mehrwertsteuer) verrechnet. Dasselbe gilt im Falle eines No Show.

Eine Reduktion der ursprünglich gemeldeten Personenzahl ist bis 09:00 Uhr des Besuchstages per Email an restaurant@enzian-zermatt.ch kostenfrei möglich. Danach kann das Restaurant Enzian pro reduzierte Person eine Gebühr von CHF 50.– (inkl. Mehrwertsteuer) verrechnen.

 

5. HAFTUNG

Das Restaurant Enzian haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig zugefügten Schaden, der als direkte Folge einer Nichtoder erheblichen Schlechterfüllung der des Restaurants Enzian übernommenen Vertragspflichten eingetreten ist. Soweit das Restaurant Enzian für Dritte gesetzlich einzustehen hat, haftet das Restaurant Enzian nur, sofern ein grobes Verschulden der Drittperson vorliegt. Ausgeschlossen ist die Haftung des Restaurants Enzian, wenn die Drittperson den Schaden vorsätzlich verursacht hat.

Die Bewachung von Personen oder mitgebrachten Gegenständen während des Besuchs im Restaurant Enzian obliegt dem Gast. Das Restaurant Enzian lehnt soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder für eingetretene Schäden ab. Das Restaurant Enzian haftet insbesondere nicht für Wertsachen und Bargeld des Gastes.

Allfällige Haftungsansprüche des Gastes verwirken ersatzlos, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Schaden das Restaurant Enzian schriftlich Anzeige erstattet.

Der Gast haftet für sämtliche Schäden am Gebäude oder am Inventar des Restaurant Enzian, die durch den Gast oder Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.

 

6. RÜCKTRITT DES RESTAURANTS ENZIAN

Das Restaurant Enzian ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die Erfüllung des Vertragsverhältnisses für das Restaurant Enzian nicht mehr zumutbar ist, insbesondere dann, wenn höhere Gewalt oder andere vom Restaurant Enzian nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, wenn die Reservation unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen (z.B. in der Person des Gastes) getätigt worden ist oder wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Erfüllung des Vertrages den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste oder das Restaurants Enzian gefährden könnte. In diesen Fällen ist das Restaurant Enzian  zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass ein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz entsteht.

 

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Gast sind unwirksam.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Restaurants Enzian untersteht ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht (unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts). Ausschliesslicher Gerichtstand ist Zermatt.

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